Lohnabrechnung (Outsourcing)

Seit 15 Jahren unterstützen wir Unternehmen als Lohnabrechnung Aktuell mit einem Lohnabrechnungsservice (Outsourcing). Wir verfügen nicht nur über das nötige Know-how zur Programmierung von zusätzlichen Modulen, sondern setzen die Module auch tagtäglich in der Praxis ein. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Kosten- und Zeitersparnis sowie Personalsicherheit ist die Auslagerung der Lohnabrechnung für jedes Unternehmen sinnvoll. Deshalb haben wir einige interne Bereiche umstrukturiert sowie personell und thematisch aufgefüllt und so den neuen Bereich: Lohnabrechnung Aktuell (LAA) geschaffen.

Außerdem haben wir unseren Telefonservice für Sie erweitert und für jeden Fachbereich eine eigene Telefonnummer eingerichtet, um mit thematisch getrennten Zentralen „Projekte“ und „Lohnabrechnung“ schneller für Sie agieren zu können.

Sage Lohnabrechnung

Ab welcher Mitarbeiterzahl lohnt sich die Auslagerung?

Die Auslagerung lohnt sich im Grunde genommen für jede Betriebsgröße. Vorteile ergeben sich immer – egal wie groß das Unternehmen ist. Denn für viele Betriebe lässt sich eine eigene Lohnabteilung weder logisch noch finanziell vertreten.

Beispielrechnung

Um zu verdeutlichen, dass sich die Auslagerung der Lohnbuchhaltung auf jeden Fall lohnt, legen wir für einen ausgebildeten Lohnbuchhalter beispielhaft ein Bruttogehalt von 3.000 Euro (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für eine 40-Stunden-Woche, also 173,33 Stunden/Monat, zu Grunde.

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen ca. 22% und für Feiertage, Urlaub und Krankheit kalkulieren wir pauschal ca. 20%. Daraus ergibt sich dann:

Bruttogehalt + AG-Anteile SV + Urlaub/Feiertag/Krankheit = Gesamtkosten

3.000 Euro + 660 Euro + 600 Euro = 4.260 Euro

Mit den angegebenen Personalressourcen von einem Mitarbeitenden lassen sich ca. 300 Lohnabrechnungen im Monat fertigen, was sich im Monat auf ca. 4.260,- € beläuft. Der Durchschnittspreis für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen von 10,- € pro Mitarbeiter/Monat. Das ergäbe einen Preis von 3.000 € in einem einzigen Monat!

Beim Outsourcing sind die Kosten um 1.260,- € im Monat geringer. Die Einsparungen fallen tendenziell jedoch noch höher aus, da in unserer Beispielrechnung bisher nur die Personalkosten berücksichtigt wurden. Hinzu kämen darüber hinaus die Kosten für den Arbeitsplatz, Soft- und Hardware, Miete und Strom.

Einen weiteren Aspekt gäbe es hier zu beachten: Es gibt in diesem Modell in dem Betrieb oftmals nur eine für die Lohnbuchhaltung verantwortliche Person. Es entsteht zudem eine Art Abhängigkeitssituation des Unternehmens zu dieser einen Person. Sollte diese ausfallen, kann keine Entgeltabrechnung mehr erstellt werden. Eine Situation, die für jedes Unternehmen sehr riskant ist.

Fazit:

Die interne Abrechnungserstellung birgt nicht nur in finanzieller Hinsicht einige Risiken in sich. Während die Auslagerung der Lohnbuchhaltung zahlreiche Vorteile mit sich bringt: Allen voran die zeitlichen und finanziellen Einsparungen und die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die Weiterentwicklung des Unternehmens.

Vorteile für Ihre ausgelagerte Lohnabrechnung

  • Persönliche/r Ansprechpartner/in zu Personalabrechnungsfragen
  • Zuverlässige, pünktliche Bereitstellung und Abwicklung der Personalabrechnung
  • Zeitersparnis und Mitarbeiterentlastung beim eigenen Personal
  • Geschultes, zertifiziertes und erfahrenes Personal
  • Kein Risiko bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung des eigenen Personals
  • Sichere Lohnabrechnung durch Einhaltung des Datenschutzes und der aktuellen Gesetzgebungen
  • Kalkulierbare monatliche Kosten für die Personalabrechnung
  • Fokussierung auf das Kerngeschäft und die Weiterentwicklung des Unternehmens

Sage Lohnabrechnung

Technische Umsetzung

Neben der Abrechnung in Ihrem Unternehmen auf der Basis Ihrer persönlichen Kundenlizenz kann die Entgeltabrechnung auch in Ihrer Cloud oder in unserer FZP Cloud erfolgen. In allen Fällen haben Sie immer vollen Zugriff auf alle Daten. Die Datenverarbeitung erfolgt nach den Richtlinien der DSGVO. Zudem verfügt die Sage HR Software über Zertifikate der ITSG und ELSTER.

Sage Lohnabrechnung

Für wen eignet sich die Sage Lohnabrechnungssoftware?

Grundsätzlich eignet sich die Sage Software für Lohnabrechnung für jedes kleine und mittelständische Unternehmen. Je nach Größe des Unternehmens, Standort und insbesondere Branche eignen sich unterschiedliche Optionen und Funktionen. Die Sage GmbH ist ein erfahrener Softwarehersteller, der mit den unterschiedlichen Anforderungen an eine Software für Lohn- und Gehaltsabrechnungen vertraut ist.

FZP Entwicklungen ergänzen die umfangreichen Funktionen

Als Sage Development Partner entwickeln wir gemeinsam mit unseren Kunden Erweiterungen und Module, die das umfangreiche Angebot der Sage Software optimieren. Individuellen Anforderungen an die Software können so Rechnung getragen werden.

Zertifiziert und geprüft

Durch unser ausgebildetes Personal im Bereich der Gehalts- und Lohnabrechnungen unterstützen wir Sie individuell, schnell und präzise. Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des § 6 Nr. 3,4* des Steuerberatergesetzes. Die Software verfügt über alle notwendigen amtlichen Zulassungen und Prüfungen, wie das GKV-Zertifikat (ITSG-Zertifikat) oder die OFD-Prüfnummer.

*Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 3, 4 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
3. Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
4. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Bitte beachten Sie die AGB für die Lohnabrechnung (Outsourcing).

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