Lohnabrechnung_FZP-01

Im Jahr 2010 hat Funk, Zander & Partner das Serviceangebot erweitert. Im klassischen Sage HR Projektgeschäft stellte sich immer wieder heraus, dass Kunden die Vorteile der Sage HR Software nutzen, aber aufgrund der Betriebsgröße keine eigenen Lohnbuchhalter einstellen wollten. So ist der Bereich „Lohnabrechnung Aktuell“ entstanden.

Ein reibungsloser Ablauf und die kompetente Durchführung Ihrer Lohnabrechnung liegen uns am Herzen.

Ihre Lohnabrechnung ist bei uns stets aktuell!

Wir sind zertifiziert nach dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 .

Es konnte in den Bereichen Planung und Realisierung von IT-Projekten im kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Bereich
sowie HR-Outsourcing für Lohnabrechnungen bescheinigt werden, dass alle Anforderungen für eine Zertifizierung erfüllt sind.

  • Gründung
    2010
  • Mandanten
    50
  • Mitarbeiter
    12
  • Lohnabrechnungen im Jahr
    50.000

Lohnabrechnung Outsourcing

Warum es sich lohnt, die Lohnabrechnung auszulagern

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind Arbeitgeber nach der deutschen Gewerbeordnung zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen verpflichtet. Für kleinere Unternehmen mit wenigen Angestellten ist die Lohnabrechnung vergleichsweise übersichtlich, weswegen sie oftmals intern selbst durchgeführt wird. Nichtsdestotrotz ist es ein komplexes Thema, das mit einem gewissen Risiko behaftet ist, wenn Fehler geschehen. Unabhängig vom zeitlichen und personellen Aufwand können Nachforderungen des Finanzamtes weit unangenehmere Folgen nach sich ziehen, wenn die Lohnabrechnung nicht ordnungsgemäß und korrekt durchgeführt wird.

– Sparen Sie Zeit und Personalkosten, sowie Nebenkosten für Fort- und Weiterbildungen
– Sie benötigen keine separate Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
– Nutzen Sie die Zeit für wertschöpfende Prozesse und Kernkompetenzen und steigern Sie so die Effizienz Ihres Unternehmens
– Keine Verzögerung der Abrechnung im Krankheits-, Kündigungs- oder Urlaubsfall
– Ihre professionelle Lohnabrechnung ist damit immer auf dem neuesten Stand
– Profitieren Sie von mehr Flexibilität in Bezug auf die Personal- und Verwaltungsstrukturen
– Sie brauchen sich keine Gedanken um Änderungen der gesetzlichen Vorschriften machen.

Lohnabrechnung Outsourcing ist aus diesen Gründen eine Variante, die sich bereits ab dem ersten Beschäftigten lohnt. Besonders für neu gegründete Unternehmen und Einzelunternehmen ist es von großem Vorteil, die Lohabrechnung von Beginn an auszulagern, um sich nicht mit diesem zeitaufwendigen und komplexen Thema beschäftigen zu müssen. Die wertvolle Zeit ist im Kerngeschäft weitaus besser investiert! Aufgrund dieser Vorteile entscheiden sich viele Unternehmen bereits frühzeitig für das Outsourcing Ihrer Lohnabrechnung.

Mit unserem Team „FZP Lohnabrechnung Aktuell“ haben Sie Fachkompetenz aus 15 Jahren Erfahrung an Ihrer Seite!

Lohnabrechnung Outsourcing

Spezialisierte Dienstleister für Lohn- und
Gehaltsabrechnung

Lohnabrechnung Outsourcing ist die smarte Variante der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Greifen Sie dabei ausschließlich auf spezialisierte Dienstleister, wie wir es sind, zurück. Nur so stellen Sie eine professionelle Abrechnung sicher und können die Kapazitäten Ihrer Angestellten und Ihre eigenen wertschöpfend einsetzen. Als professioneller Dienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnung sind wir mit allen Feinheiten der Lohnbuchhaltung vertraut. Die spezifischen Besonderheiten, die jede Entgeltabrechnung mit sich bringt, sind unser Tagesgeschäft.

  • Personaleintritt und –austritt
  • Arbeitsunterbrechungen durch Krankheit
  • Kurzarbeit
  • Elternzeit
  • Altersteilzeit
  • Pfändung
  • Geringfügige Beschäftigungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Meldungen

Sie sind daran interessiert, Ihre Lohnabrechnung auszulagern? Dann ist unser Outsourcing-Angebot genau das richtige für Sie. Ob Sie sämtliche Aufgaben auslagern oder einen Teilbereich weiterhin intern abbilden wollen: Sie erhalten von uns die optimale Unterstützung!

Vorteile

  • Ansprechpersonen zu Personalabrechnungsfragen
  • Zuverlässige Abwicklung der Personalabrechnung
  • Interne Zeitersparnis und Mitarbeiterentlastung
  • Geschultes und zertifiziertes Personal
  • Kein Risiko bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung des eigenen Personals
  • Einhaltung des Datenschutzes und der aktuellen Gesetzgebungen
  • Kalkulierbare monatliche Kosten für die Personalabrechnung

Lohnabrechnung Outsourcing

Ab welcher Mitarbeiterzahl lohnt sich
Lohnabrechnung Outsourcing?

Das Auslagern der Lohn- und Gehaltsabrechnung lohnt sich für jede Unternehmensgröße. Selbst für Einzelunternehmer ab dem ersten Beschäftigten ist es eine lohnenswerte Alternative zur internen Abwicklung der Entgeltabrechnung. Es ist vor allem zu Beginn ein enormer zeitlicher Aufwand, sich in dieses komplexe Thema einzuarbeiten. Die begrenzten zeitlichen Kapazitäten und der vergleichsweise hohe Aufwand der monatlichen Entgeltabrechnung stehen in keinem unternehmerisch vertretbaren Verhältnis. Hinzu kommen die Weiter- und Fortbildungen, um die sich ständig verändernden gesetzlichen Regelungen im Blick zu behalten. Darüber hinaus entstehen Kosten für den Arbeitsplatz, Soft- und Hardware, Miete und Strom.

Zudem ist ein weiteres Problem zu beachten: Es gibt in einem Unternehmen oftmals nur eine verantwortliche Person. Sollte diese ausfallen, kann keine Entgeltabrechnung mehr erstellt werden. Es entsteht zudem eine Art Abhängigkeitssituation von dieser einen Person. Eine solche Situation ist für jedes Unternehmen sehr riskant.

Fazit

Die externe Abrechnungserstellung bringt vor allem in finanzieller Hinsicht viele Vorteile mit sich. Darüber hinaus vermeiden Sie die personelle Abhängigkeit und geraten mit der Lohnabrechnung nie in Verzug!

Lohnabrechnung Outsourcing

Unsere Leistungen für Sie

Analyse und Beratung

Der Ausgangspunkt unserer Zusammenarbeit ist eine grundlegende Analyse und Beratung, um die optimale Lösung für die Organisation im Bereich der Personalwirtschaft (HR – Human Resources) zu finden. Dabei nehmen wir auch die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens in den Blick. Denn ein wachsendes Unternehmen bringt mehr Personal, neue Geschäftsbereiche, Strukturen und Abteilungen mit sich. Das wiederum bedeutet, dass Sie sich nach weiteren gesetzlichen Vorgaben zu richten haben. Die Komplexität nimmt in jedem Bereich zu, so auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir schauen uns an, welche Möglichkeiten der Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen in Frage kommen.

Praxis und Entwicklung

Seit mehr als 15 Jahren unterstützen wir unsere Kunden im Bereich Lohnabrechnung Outsourcing und entwickeln als Sage d.velop Gold Partner Module für die Erweiterung der Sage 100 HR Suite, um Ihre HR-Geschäftsprozesse weiter zu optimieren.

Technischer Service

Damit Ihre Software immer aktuell bleibt, erhalten Sie im Rahmen unseres technischen Services Updates und Upgrades. Darüber hinaus stellen wir Ihnen aktuelle gesetzliche Änderungen bereit. Software-Wartungen ermöglichen einen reibungslosen Ablauf Ihrer HR-Geschäftsprozesse!

Technische Wahlmöglichkeiten

Abrechnung beim Kunden

Die Abrechnung erfolgt auf Basis Ihrer Kundenlizenz.

Abrechnung in der Cloud

Die Abrechnung erfolgt hier auf Ihrer oder einer FZP Cloud. Sie haben vollen Zugriff auf alle Daten.

Abrechnung bei FZP

Funk, Zander & Partner rechnet auf dem System Sage HR Suite ab. Die Datenverarbeitung erfolgt nach den Richtlinien der DSGVO. Die Sage HR Software verfügt über Zertifikate der ITSG und ELSTER.

Hinweis

Durch unser ausgebildetes Personal im Bereich der Gehalts- und Lohnabrechnungen unterstützen wir Sie individuell, schnell und präzise. Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des § 6 Nr. 3,4* des Steuerberatergesetzes. Die Software verfügt über alle notwendigen amtlichen Zulassungen und Prüfungen, wie das GKV-Zertifikat (ITSG-Zertifikat) oder die OFD-Prüfnummer.

*Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 3, 4 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
3. Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
4. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Bitte beachten Sie die AGB für die Lohnabrechnung (Outsourcing).

Leistungen

Analyse & Beratung

Wir beraten Sie, um die optimale Lösung für Ihre Organisation im Bereich der Personalwirtschaft (HR) zu finden

Leistungen

Wir bieten Ihnen neben der Beratung zu Ihren HR-Geschäftsprozessen einen optimalen Service im Bereich Ihrer Lohnabrechnung als Partner im…

Technischer Service

Mit dem Softwarepflegevertrag sind Sie auf der sicheren Seite. Damit Ihre Software immer auf dem neuesten Stand bleibt, bieten…

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